Erbschaften und Legate

Ihr Vermächtnis für die klinische Krebsforschung - ein Lichtblick für Betroffene

Die klinische Krebsforschung hat die Schweizer Patientinnen und Patienten im Fokus: Es werden neue Therapien erforscht, bestehende Behandlungen weiterentwickelt und Massnahmen, die einen positiven Einfluss auf die Lebensqualität haben, getestet. Neue Erkenntnisse werden unmittelbar zum Wohl der an Krebs erkrankten Personen angewendet. Das Swiss Cancer Institute ist eine Forschungseinrichtung von nationaler Bedeutung und verbindet sämtliche Universitätsspitäler sowie alle führenden Kantons-, Regional-, und Privatspitäler der Schweiz. Durchgeführt werden Studien für alle Krebsarten – auch solche, die selten und deshalb schlecht erforscht sind. Jede Studie des Swiss Cancer Institute wird vorgängig vom Patientenrat geprüft. 

Mit einem Vermächtnis ans Swiss Cancer Institute ermöglichen Sie die praxisnahe und unabhängige, nichtgewinnorientierte Forschung und tragen zur Verbesserung der Krebstherapien für die Schweizer Bevölkerung bei. Ihr Vermächtnis fliesst zu 100 % in die klinische Forschung: Das Swiss Cancer Institute ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit

Gerne beantworten wir auf dieser Seite einige grundsätzliche Fragen rund ums Testament. Bitte nehmen Sie vertraulich und unverbindlich mit uns Kontakt auf, falls Sie sich mit dem Gedanken tragen, nebst Ihren Angehörigen und Freunden das Swiss Cancer Institute in Ihrem Testament zu berücksichtigen.

  • Mit Ihrem Vermächtnis ermöglichen Sie unabhängige klinische Krebsforschung. Für ein längeres Leben und eine bessere Lebensqualität. Für alle Krebsarten und für alle Betroffenen in der ganzen Schweiz.

Praktische Informationen für Sie

Formen der Begünstigung

Legat: Mit einem Vermächtnis oder Legat können Sie dem Swiss Cancer Institute einen bestimmten Geldbetrag oder Sachwerte (z. B. Immobilien, Kunstwerke, Schmuck) hinterlassen.

Erbeinsetzung: Es ist auch denkbar, dass Sie das Swiss Cancer Institute als Miterbin einsetzen. Das Swiss Cancer Institute wird in diesem Fall Mitglied der Erbengemeinschaft. Wenn keine Angehörigen da sind, die Anspruch auf einen Pflichtteil haben, kann das Swiss Cancer Institute auch als Alleinerbe im Testament eingesetzt werden.

Zuwendung aus Versicherungen: Bei jeder Todesfall- oder Rentenversicherung mit Rückkaufswert sowie bei der Lebensversicherung Säule 3b (und eingeschränkt bei der gebundenen Vorsorgeversicherung 3a) können Sie beispielsweise je zur Hälfte Ihre Angehörigen und das Swiss Cancer Institute als Begünstigte einsetzen. Teilen Sie der Versicherungsgesellschaft Ihre Begünstigten per eingeschriebenem Brief mit oder halten Sie diese entsprechend in Ihrem Testament fest. 

Stiftung oder Fonds: Grosse Vermögen können Anlass sein, einen eigenen Fonds oder eine Stiftung zu errichten. Bei deren Gründung wird festgelegt, welche gemeinnützigen Zwecke der Ertrag aus dem Vermögen erfüllen bzw. welche Destinatäre in den Beistatuten erwähnt werden sollen.